§ 1 Anwendungsbereich

  • Die­se All­ge­mei­nen Geschäfts­be­din­gun­gen (AGB) regeln die Bezie­hung zwi­schen Frau­ke Beckert (nach­fol­gend als “Coach” bezeich­net) und den Coachees/Trainees unter einem Dienst­ver­trag gemäß §§ 611 ff BGB, sofern nicht schrift­lich Abwei­chen­des ver­ein­bart wurde.
  • Ein Ver­trag kommt zustan­de, wenn der Coa­chee das Ange­bot des Coa­ches für beruf­li­che und pri­va­te Bera­tun­gen annimmt. Dies schließt auch Übun­gen zur Selbst­er­fah­rung und kogni­ti­ven Umstruk­tu­rie­rung ein.
  • Der Coach kann einen Dienst­ver­trag ableh­nen, wenn er das erfor­der­li­che Ver­trau­ens­ver­hält­nis für nicht gege­ben hält oder aus fach­li­chen bzw. recht­li­chen Grün­den nicht bera­ten kann. Hono­rar­an­sprü­che für bereits erbrach­te Leis­tun­gen blei­ben bestehen.

 

§ 2 Vertragsinhalt

  • Der Coach ver­pflich­tet sich, sei­ne Kennt­nis­se und Fähig­kei­ten zur Bera­tung, Schu­lung und Prä­ven­ti­on anzu­wen­den. Er wählt die Metho­den nach dem mut­maß­li­chen Wil­len des Coa­chees, falls kei­ne spe­zi­fi­schen Anwei­sun­gen vorliegen.
  • Ein bestimm­ter Erfolg kann nicht garan­tiert wer­den; Ver­trags­ge­gen­stand ist die Erbrin­gung der ver­ein­bar­ten Dienstleistung.

 

§ 3 Recht­li­che Rahmenbedingungen

  • Coa­ching und Trai­ning stel­len kei­ne Heil­kun­de dar und dür­fen nicht zur Dia­gno­se oder Behand­lung von Krank­hei­ten genutzt wer­den (gem. HPG § 1 Abs. 2).
  • Die­se Diens­te erset­zen kei­ne Psy­cho­the­ra­pie und set­zen eine nor­ma­le psy­chi­sche und phy­si­sche Belast­bar­keit voraus.

 

§ 4 Mit­wir­kung und Verantwortung

  • Die akti­ve Mit­wir­kung des Coa­chees ist für den Erfolg des Coa­chings essen­ti­ell, beson­ders beim Tei­len not­wen­di­ger Infor­ma­tio­nen und bei der Mitarbeit.
  • Der Coa­chee kann jeder­zeit die Bera­tung been­den, muss dies jedoch min­des­tens eine Woche vor dem nächs­ten Ter­min schrift­lich tun.

 

§ 5 Hono­ra­re und Zahlungsbedingungen

  • Der Coach hat Anspruch auf ein Hono­rar, das, falls nicht indi­vi­du­ell ver­ein­bart, ent­spre­chend der Preis­lis­te berech­net wird.
  • Hono­ra­re sind inner­halb von 5 Tagen nach Rech­nungs­stel­lung fäl­lig. Nicht wahr­ge­nom­me­ne Ter­mi­ne wer­den voll berech­net, es sei denn, die Absa­ge erfolgt min­des­tens 24 Stun­den vor­her oder der Coa­chee ist unver­schul­det verhindert.

§ 6 Vertraulichkeit

  • Der Coach behan­delt alle per­so­nen­be­zo­ge­nen Daten und Inhal­te des Coa­chings ver­trau­lich. Infor­ma­tio­nen wer­den nur mit Zustim­mung des Coa­chees wei­ter­ge­ge­ben, es sei denn, gesetz­li­che Bestim­mun­gen erfor­dern eine Offenlegung.

§ 7 Lösung von Mei­nungs­ver­schie­den­hei­ten Mei­nungs­ver­schie­den­hei­ten soll­ten güt­lich und schrift­lich bei­gelegt werden.

§ 8 Sal­va­to­ri­sche Klau­sel Soll­te eine Bestim­mung die­ser AGB ungül­tig sein, bleibt die Gül­tig­keit der übri­gen Bestim­mun­gen unbe­rührt. Anstel­le der ungül­ti­gen Bestim­mung tritt eine Rege­lung, die dem ursprüng­li­chen Zweck am nächs­ten kommt.